Ab 2015 gilt die Stimmpflicht für Vorsorgeeinrichtungen

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Die Verord­nung zur Abzock­er-Ini­tia­tive (Veg­üV) ist da und konkretisiert die Stimmpflicht­en für Vor­sorgeein­rich­tun­gen. Ab 01.01.2015 müssen diese bei Wahlen und Vergü­tungs­the­men börsenkotiert­er Schweiz­er Aktienge­sellschaften im Inter­esse ihrer Ver­sicherten abstim­men und ihr Stim­mver­hal­ten offen­le­gen. Es gilt fol­glich die Grund­sätze für die Stimm­recht­sausübung bis Ende 2014 zu definieren sowie Regle­mente und Dien­stleis­tungsvere­in­barun­gen mit Drit­ten nöti­gen­falls anzu­passen.