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Die Verordnung zur Abzocker-Initiative (VegüV) ist da und konkretisiert die Stimmpflichten für Vorsorgeeinrichtungen. Ab 01.01.2015 müssen diese bei Wahlen und Vergütungsthemen börsenkotierter Schweizer Aktiengesellschaften im Interesse ihrer Versicherten abstimmen und ihr Stimmverhalten offenlegen. Es gilt folglich die Grundsätze für die Stimmrechtsausübung bis Ende 2014 zu definieren sowie Reglemente und Dienstleistungsvereinbarungen mit Dritten nötigenfalls anzupassen.