Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.
Soweit wir Finanzdienstleistungen gemäss FIDLEG gegenüber unseren Kundinnen und Kunden erbringen, wenden wir die gesetzlichen Verhaltens- und Offenlegungspflichten an.
Die Informationsbroschüre zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) gibt Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema.
Informationsbroschüre zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)