Retrozessionen: Verjährungsfrist nicht verpassen

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Das Bun­des­gericht hat im Okto­ber 2012 entsch­ieden, dass Retrozes­sio­nen in Ver­mö­gensver­wal­tungs­man­dat­en im Grund­satz dem Kun­den gehören – über die anwend­bare Ver­jährungs­frist (5 oder 10 Jahre) herrscht bis heute Uneinigkeit. Damit allfäl­lige Ansprüche nicht ver­fall­en, sind Vorkehrun­gen zu tre­f­fen. So sind bei Ihren Ver­mö­gensver­wal­tern eine Offen­le­gung der vere­in­nahmten Retrozes­sio­nen zu ver­lan­gen, die Verträge auf allfäl­lige Verzicht­serk­lärun­gen zu prüfen und ein Ver­jährungsverzicht einzu­fordern. Gerne unter­stützen wir Sie.