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Strässle & Partner verrechnet für ihre Dienstleistungen ein Beratungshonorar, welches zeitbasiert oder pauschal vereinbart wird. Die anfallende Entschädigung steht damit im direkten Zusammenhang mit der für den Kunden geleisteten Arbeit.

Wir werden ausschliesslich durch unsere Kunden entschädigt und sind somit nur unseren Kunden gegenüber verpflichtet. Von Retrozessionen, Kick-backs, Finder’s Fees sowie performance- und volumenabhängigen Entschädigungen nehmen wir explizit Abstand.